Wohnumfeldverbesserung

Erhöhen Sie ihre Lebensqualität mit einem barrierefreien Zuhause

Türvergrößerung

Barrierefreie Küche

Haltegriffe

Türschwellen/Rampen

Lichtschalter

Umzüge

Orientierungshilfen

Malerarbeiten

Sprechanlagen

Barrierefreie Bäder

Wanne zu Dusche

Bodenbelag

Information zur Wohnumfeldverbesserung

Um das eigene Zuhause an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen, können Pflegebedürftige durch die Wohnumfeldverbesserung einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes erleichtern den oft herausfordernden Alltag in der häuslichen Pflege, ermöglichen es Pflegebedürftigen, ihre Unabhängigkeit zurückzugewinnen, und entlasten die pflegenden Angehörigen.

Hier erfahren Sie, welche spezifischen Maßnahmen förderfähig sind und wie Sie unkompliziert den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung einreichen können. Zudem informieren wir Sie darüber, wofür der Zuschuss eingesetzt werden darf und in welchen Situationen eine erneute Auszahlung des Zuschusses möglich ist. Mit diesem Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung schaffen Sie ein sicheres und altersgerechtes Zuhause.

Verbesserungen des Wohnumfelds ermöglichen es, den Lebensraum Ihres Angehörigen so zu gestalten und auszustatten, dass er langfristig ohne Barrieren leben kann. Die Optimierung der häuslichen Situation kann sowohl umfassende Renovierungen als auch technische Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufsysteme umfassen.

Weniger komplex in der Umsetzung sind grundlegende Maßnahmen, wie beispielsweise die Sicherstellung des Zugangs zu Lichtschaltern oder Steckdosen. Aufwändigere Maßnahmen hingegen erfordern häufig Eingriffe in die bauliche Substanz. Zu den typischen Umbaumaßnahmen zählen barrierefreie Zugänge, die durch das Entfernen von Türschwellen oder das Einrichten von Einstiegshilfen im Badezimmer geschaffen werden. Bei Bedarf kann auch der Außenbereich so umgestaltet werden, dass er barrierefrei ist.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist das Vorhandensein eines Pflegegrades. Die Intensität der Pflegebedürftigkeit spielt dabei keine Rolle – sämtliche Pflegebedürftigen haben Anspruch auf denselben Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Zudem ist es erforderlich, dass die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Der Umbau kann sowohl in der eigenen Wohnung als auch im eigenen Haus oder in einer Wohngemeinschaft realisiert werden.

Verbesserungen des Wohnumfeldes sind auch in Mietwohnungen oder Mietshäusern möglich. Allerdings muss in einem Mietobjekt der Vermieter im Vorfeld sein Einverständnis erteilen. Grundsätzlich gilt: Menschen, die pflegebedürftig oder behindert sind, dürfen nicht benachteiligt werden. Nach § 554a BGB zur Barrierefreiheit darf der Vermieter den Umbau nicht verweigern, wenn der Mieter nur so weiterhin in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann.

1.

Die Maßnahmen ermöglichen die Pflege im häuslichen Umfeld.

2.

Die Maßnahmen erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld.

3.

Die Maßnahmen erlauben eine selbstständigere Lebensweise.

Wir erschaffen Ihr barrierefreies Umfeld

Zufriedenheit
Lebensqualität
perfektes Wohnumfeld

Wohnumfeldverbesserungs- Antrag

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